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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1999 - L 17 U 208/98   

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https://dejure.org/1999,11841
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1999 - L 17 U 208/98 (https://dejure.org/1999,11841)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.1999 - L 17 U 208/98 (https://dejure.org/1999,11841)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - L 17 U 208/98 (https://dejure.org/1999,11841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterbliebenenrente (Witwenrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichem Wegeunfall eines Mitunternehmers ; Versicherungsschutz bei Arbeitsunfall setzt abhängiges Beschäftungsverhältnis oder arbeitnehmerähnliche Tätigkeit des Versicherten voraus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1999 - L 17 U 208/98
    Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen mit einem der Gewißheit nahekommenden Grad der Wahrscheinlichkeit feststehen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19, SozR 2200 § 548 Nrn. 38, 80, 84; § 555 a Nr. 1; Krasney/ Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl., Rdn. 156).

    Es muß bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; SozR 2200 § 55 a Nr. 1).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1999 - L 17 U 208/98
    Eine Tatsache ist aber erst dann bewiesen, wenn sie in einem so hohen Grade wahrscheinlich ist, daß alle Umstände nach entsprechender Abwägung und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 8, 59, 61; 48, 285; 58, 80, 83).
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